Einlass

Welche Gegenstände dürfen nicht ins Stadion mitgenommen werden?

In Anlehnung an die Regelung in § 3 der Stadionordnung Wildparkstadion Karlsruhe zu verbotenen Gegenständen und als Ergänzung zu den KSC – Ticket – AGBs dürfen nachfolgende Gegenstände NICHT mit ins Stadion genommen werden. Diese sind beim Betreten des Stadions abzugeben und können nach dem Spiel  an der Aufbewahrungsstelle wieder abgeholt werden.

Unerlaubte Gegenstände:

Waffen und Gegenstände aller Art, die Verletzungen verursachen können:

  • Messer in allen Größen
  • Scheren, Werkzeuge aller Art
  • Selfie Sticks
  • Fahnenstangen und Doppelhalter aus Metall
  • Stahlkappenschuhe
  • Ersatz-Akkus, -batterien oder mehr als eine („nicht unmittelbar genutzte“) Powerbank

Behältnisse aus zerbrechlichem , splitterndem oder hartem Material:

  • Tetrapack, sofern größer 0,5 Liter
  • Glasflaschen und Hartplastikflaschen in allen Größen
  • Flachmänner aus Glas oder Metall
  • Getränke-, Tabak- und Spraydosen
  • Thermoskannen aus Edelstahl
  • über 50 cm lange Metallketten

Sperrige / sonstige unerlaubte Gegenstände :

  • Leitern, Hocker, Kisten
  • Tretroller, Fahrräder
  • Kinderwagen (in Verbindung mit Haupttribünen-Ticket ist Mitnahme erlaubt)
  • Lebensmittel aller Art, sofern nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt
  • Fernsehkameras und Profi-Fotoausrüstungen plus Objektiven, Foto-Stativen oder -Taschen, sofern keine Presse-Akkreditierung vorhanden
  • Laserpointer
  • Druckluftfanfaren, Vuvuzelas
  • Rucksäcke aller Art, soweit größer als Din A 4

Pyrotechnik oder ätzende, färbende, gesundheitsgefährdende Substanzen (fest, flüssig oder gasförmig):

  • Feuerwerkskörper aller Art
  • Seenotfackeln, Rauchtöpfe
  • Illegale Betäubungsmittel

Flugblätter, Fahnen, Uniformstücke / Bekleidung, Abzeichen, Symbole, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, menschenverachtend, rassistisch, fremdenfeindlich oder obszön abstoßend sind.

Alle Spruchbänder oder Transparente, sofern sie nicht durch den Sicherheitsbeauftragten oder den Veranstaltungsleiter erlaubt wurden.

Download

Weitere Informationen finden sich in der Stadionordnung.

„HOGESA“-ERKLÄRUNG

Kein Zutritt zum Stadion: KSC bezieht Stellung gegen „HoGeSa“

Der KSC lehnt jede Form von Gewalt sowie von politischem und religiösem Extremismus ab. 

Der KSC tritt deshalb rassistischen, fremden- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen und verbietet deshalb – entsprechend der Stadionordnung – im BBBank Wildpark sowie auf dem Stadiongelände das Zeigen von Symbolen oder das Tragen von Kleidungsstücken, die Schriftzüge mit rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder diskriminierenden Tendenzen enthalten. 

Darunter fallen insbesondere Symbole oder Schriftzüge mit der Bezeichnung „HoGeSa“ (Hooligans gegen Salafisten) und „Gnuhonnters“, weil diese eine Gesinnung mit gewaltverherrlichendem Potential und fremdenfeindlichem Hintergrund zum Ausdruck bringt.

Einzelne Personen oder Gruppen, die solche Symbole tragen oder eine entsprechende Gesinnung  präsentieren, haben keinen Zutritt zum BBBank Wildpark.